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Unsere AGB's

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Unter diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen arbeiten wir gerne für Sie: Die Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen sowie zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt, insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen freibleibend. Modelländerungen, Druckfehler sowie Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.

1. Lieferung: Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verpackungs-, Portokosten, sowie Abwicklungsgebühren werden dem Empfänger in Rechnung gestellt. Als Versandart wird stets der billigste Versandweg gewählt. Bei Sonderwünschen, z. B. Expreß, werden die Mehrkosten berechnet.

2. Lieferzeit: Alle Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung angenommen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Umstände, die bei uns oder den Zulieferanten eintreten, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungs- verpflichtungen und ohne Gewährung von Schadensersatz einzustellen. Für eine durch unseren Vorlieferanten verschuldete Verzögerung oder Nichtlieferung können wir in keinem Falle eintreten.

3. Reklamation - Rücksendungen: Mängelrügen jeglicher Art können nur Berücksichtigung finden, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Modelle, die nicht in unserem Katalog sind, oder von den dort abgebildeten Modellen abweichen, sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Die beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung zurückgesandt werden. Es bleibt uns vorbehalten, für begründete Mängel entweder durch Instandsetzung oder Ersatzleistung aufzukommen. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rückgabe oder Umtausch fest bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht möglich.
3.1 Maßanfertigung: Für Artikel die nach Maßangaben hergestellt wurden, und deren Maße nicht wir gemessen haben, übernehmen wir grundsätzlich keine Paß- und Umtauschgarantie. Auf Wunsch werden die Maße von uns vor Ort genommen. Die dadurch entstehenden Kosten wie Tagessatz, Fahrtkosten, Spesen, gehen auf Rechnung des Auftraggebers.

4. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig oder bedingt entstehenden Forderungen vor. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten. Der Käufer tritt jedoch schon bei Abschluß des Kaufvertrages bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen. Vor erfolgter Bezahlung aller Forderungen darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bedeutet nicht ohne weiteres gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts vom Vertrage. Wird unser Eigentum beim Käufer in irgendeiner Weise gefährdet, hat dieser unverzüglich Mitteilung zu machen. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

5. Rücktritt: Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder sich aus diesen Bedingungen ergebender Rechte sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Gleiches gilt, wenn uns Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, vernünftige Zweifel an der gegenwärtigen oder künftigen Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen zu lassen und wir den Kunden vergeblich unter Fristsetzung zur Stellung einer Sicherheit bis zur Höhe aller bestehenden oder bereits durch Vertrag begründeten Restverbindlichkeiten aufgefordert haben.

6. Zahlung: Mit dem Tage des Versandes beginnt die Fälligkeit der Rechnung und ist zahlbar sofort nach Erhalt. Abzüge werden nicht anerkannt und in jedem Falle nachgefordert. Ebenso werden Differenzen aus Zahlungen ungeachtet des Entstehungsgrundes von uns nachgefordert. Berechtigte Nachlässe werden mit Gutschriftsanzeige ausdrücklich anerkannt. Bei Privat- und Erstkunden behalten wir uns vor, nach Auftragserteilung eine Anzahlung zu fordern. Der Rest wird vor Lieferung der bestellten Ware ab Hinterweidenthal (oder innerhalb Deutschlands per Nachnahme) fällig.

7. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Zinsen zu berechnen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Katalog: Das Kopieren eines oder mehrerer Modelle aus unserem Katalog ist nur dann gestattet, wenn es sich um eine Anfrage bei uns handelt, oder wenn es sich um die Vorbereitung, Abwicklung oder ähnlicher Tätigkeit eines Auftrages mit uns handelt. Wir weisen ausdrücklich auf die gesetzlichen nationalen und internationalen Copyrightbestimmungen, denen unser Katalog unterliegt, hin.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hinterweidenthal.

10. Es gilt Deutsches Recht als vereinbart.

11. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, an der Aufstellung einer Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die neu zu errichtende Bestimmung gilt für bereits abgeschlossene und künftige Geschäfte. Hinterweidenthal, 01.02.2023